Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 2/2026
Gemeinde Unstruttal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung über Steuern und Abgaben der Gemeinde Unstruttal

Die Gemeinde Unstruttal macht darauf aufmerksam, dass, ausgenommen von den Jahreszahlern, am 15. Februar 2026 die Grundsteuern fällig waren.

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der Grundsteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 6. März 2026 ausschließlich auf das nachstehende Konto der Gemeinde Unstruttal zu überweisen:

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN:

DE86 8205 6060 0511 0029 20

BIC:

HELADEF1MUE

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €. Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptschuld.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeinde Unstruttal eingegangen sein, werden weitere Maßnahmen eingeleitet.

Wedel

Leitung Finanzverwaltung