Für das Amtsgericht Mühlhausen und das Landgericht Mühlhausen werden in diesem Jahr wieder interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, welche bereit sind, das Schöffenamt für die Amtsperiode 2024 - 2028 zu übernehmen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, welche neben den Berufsrichtern ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung mit einbringen sollen. Jeder Bürger und jede Bürgerin zwischen 25 und 70 Jahren kann Schöffe werden. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis sind notwendige Eigenschaften, um das Schöffenamt zu übernehmen.
Zum Schöffenamt unfähig sind Personen gemäß § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):
| - | die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen |
| - | die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind |
| - | gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann |
nach § 33 GVG aus persönlichen Gründen:
| - | die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, |
| - | die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind, |
| - | die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind |
| - | die in Vermögensverfall geraten sind |
Weiterhin sollen folgende Personen gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden:
| - | Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung |
| - | Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können |
| - | Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte |
| - | Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer |
| - | Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind |
Gemäß § 44 a des Deutschen Richtergesetzes soll nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, wer
| - | gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, |
| - | wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind |
Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sowie die Datenschutzerklärung erhalten Sie in der Gemeinde Unstruttal, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal sowie auf unserer Homepage www.gemeinde-unstruttal.de. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Grabow telefonisch unter 03601 8862667 oder per E-Mail: hauptamt@gemeinde-unstruttal.de zur Verfügung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden bitte das Bewerbungsformular im Original bis zum 21. April 2023 an die
| Gemeinde Unstruttal | |
| Herrenstraße 43 | |
| 99996 Unstruttal. |
Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen.
Michael Hartung
Bürgermeister