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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Unstruttal
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Feststellung der neuen Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates Unstruttal

gem. § 7 Abs. 3 ThürGNG 2023 i.V.m. § 9 Abs. 5 ThürKO i.V.m. § 9 Abs. 6 ThürKWG

Gemäß § 7 Abs. 3 ThürGNGG 2023 i.V.m. § 9 Abs. 5 S. 4 ThürKO i.V.m. §§ 9 Abs. 6, 22 f ThürKWG stelle ich folgende neue Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal fest:

Die Bestimmung der aufzunehmenden Gemeinderatsmitglieder erfolgte auf Grundlage der §§ 22, 23 ThürKWG auf Grundlage des Ergebnisses der letzten Gemeinderatswahlen vom 26.05.2019 in den Gemeinden Anrode, Dünwald und Menteroda unter Berücksichtigung der Maßgabe des § 7 Abs. 3 S. 1 und 2 ThürGNGG 2023, wonach die bisherigen Gemeinderatsmitglieder sowie Nachrücker nur dann neue Gemeinderatsmitglieder werden können, wen eingegliederten Gebieten der aufgelösten Gemeinden Anrode, Dünwald und Menteroda zum Zeitpunkt der Neugliederung wahlberechtigt sind.

Unstruttal, 09.03.2023

Michael Hartung  —  - Siegel -

Bürgermeister