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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

Aus gegebenen Anlass weist das Ordnungsamt der Gemeinde Unstruttal darauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal!

Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfälle an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden. Auch wenn es sich „nur“ um etwas Rasenschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) §§ 15 und 17 dar. Danach sind die Besitzer von Abfällen verpflichtet, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnittcontainer gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.

Ordnungsamt

Gemeinde Unstruttal