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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

Die im Flurbereinigungsverfahren Seebach-Ost, Landkreis Unstrut-Hainich mit Begründung und den weiteren Anlagen:

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Kopie der

Vorzeitigen Ausführungsanordnung vom 06.02.2026

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Überleitungsbestimmungen für das

Flurbereinigungsverfahren Seebach-Ost

werden hiermit unter Bezugnahme auf die §§ 110 und 135 des Flurbereinigungsgesetzes in der Zeit vom

23. März 2026 2026 bis einschließlich 25. April 2026

während der üblichen Dienstzeiten der Gemeinde Unstruttal in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal, Bauamt, Zimmer 2.5 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Zuständige Behörde für das Verfahren ist:

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Nordthüringen, Franz-Weinrich-Straße 24,

37339 Leinefelde-Worbis;

Telefon: 0361 57 4114 464

E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de

gez. Michael Hartung

Bürgermeister