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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Unstruttal
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Allgemeine Information zur KWP Kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Unstruttal

Durch die aktuelle Gesetzgebung ist die Gemeinde Unstruttal verpflichtet, bis zum Jahr 2045 die Energieversorgung in der Gemeinde Unstruttal klimaneutral zu gestalten. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, entwickelt sich der Weg systematisch von den fossilen Brennstoffen zu den erneuerbaren Energien. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Gemeinde Unstruttal lässt dafür aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren.

Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann.

Der Kommunale Wärmeplan soll als Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der Wärmeversorgung der Gemeinde Unstruttal dienen. Es ergeben sich durch die Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung weder für Bürger*innen, noch für Unternehmen oder öffentliche Träger unmittelbar Verpflichtungen zur Umsetzung.

Datenschutz

Die Regelungen in § 8 Abs. 4 und § 16 ThürKlimaG schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenbereitstellung. Sowohl Gewerbe und Industrie, Energieversorger und Netzbetreiber sowie Schornsteinfeger*innen werden aufgefordert, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.

Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Weitere Informationen

Die Thüringer Energie AG (TEAG) wurde von der Gemeinde Unstruttal mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Sie wird bei der Durchführung von der EnergyEffizienz GmbH unterstützt.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende sowie im Wärmeplanungsgesetz.

https://www.kww-halle.de/

https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Thüringen und zum Datenschutz finden Sie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur unter:

https://www.thega.de/themen/klimafreundliche-waerme/kommunale-waermeplanung/.

Formelle öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Unstruttal hat die TEAG Thüringer Energie AG und die EnergyEffizienz GmbH beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zu erstellen.

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.

Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Gemeinde Unstruttal Folgendes mit:

Die Gemeinde Unstruttal beabsichtigen nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die TEAG Thüringer Energie AG und die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.

Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Gemeinde Unstruttal zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).

J. Maibur

Bauamt