Für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Dörna finden für das Sommerhalbjahr zu folgenden Terminen die Übungsdienste statt:
| Jeder 1. Samstag im Monat um 17:30 Uhr, |
| anschließend jeden Freitag um 19:30 Uhr |
Ausbildungsschwerpunkte sind die Feuerwehrdienstvorschrift 1, FwDV 3, FwDV 7, FwDV10 die FwDV 500 sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
Terminänderungen bleiben der Wehrführung vorbehalten und werden rechtzeitig und gesondert bekannt gegeben!
Gemäß § 14 Abs. (1) ThürBKG sind die Kameraden der Einsatzabteilung verpflichtet, am Übungsdienst teilzunehmen!
Im Verhinderungsfalle bitten wir um möglichst frühzeitige Abmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Wehrleitung