Wer kann einen Antrag stellen? Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner. Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden. Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.
Förderschwerpunkt sind folgende Engagement-Bereiche:
| • | Heimatmuseen und -vereine, Heimatforschung |
| • | Kirmes und Karneval |
| • | Brauchtum, Mundart, Literatur |
| • | Orts-, Regionalgeschichte |
| • | Natur-, Landschafts- und Umweltschutz |
| • | Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie |
| • | Denkmalschutz, Ortsverschönerung |
| • | Kunst und Architektur |
| • | Musik, Volkstanz, Tracht |
| • | Ländliche Sportvereine |
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.
Ab und bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31.12.2023 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 30.09.2023 gestellt werden. Bitte beachten Sie: Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Fördermittel können unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein. Nicht berücksichtigte Anträge aus dem Jahr 2022 müssen neu gestellt werden.
Was wird gefördert? Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend den Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Hierzu zählen für das FÖRDERPROGRAMM AKTIV VOR ORT folgende Kosten:
| • | Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz |
| • | Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz |
| • | Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher |
| • | Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms |
| • | GEMA-Kosten |
| • | Internet- & Telefonkosten |
| • | Büromaterial und Portokosten |
| • | Kosten für Pflichtversicherungen |
| • | Öffentlichkeitsarbeit |
| • | Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug |
Bitte beachten Sie:
Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000, - € netto gefördert.
Bitte beachten Sie:
Im Jahr 2023 werden Kosten für Strom, Gas, Öl sowie andere Heizmittel und Wasser nicht über „Aktiv vor Ort“ gefördert.
Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden.
Der Antrag ist postalisch einzureichen.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Eingangsbestätigung versenden. Nach einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von zwei Monaten erhalten Sie eine schriftliche Information.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung:
| Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt | |
| Mail: info@thueringer-ehrenamtsstiftung.de | |
| thueringer-ehrenamtsstiftung.de |
Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Unstruttal.