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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 4/2023
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilung der Thüringer Ehrenamtsstiftung 

Wer kann einen Antrag stellen? Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner. Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden. Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.

Förderschwerpunkt sind folgende Engagement-Bereiche:

Heimatmuseen und -vereine, Heimatforschung

Kirmes und Karneval

Brauchtum, Mundart, Literatur

Orts-, Regionalgeschichte

Natur-, Landschafts- und Umweltschutz

Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie

Denkmalschutz, Ortsverschönerung

Kunst und Architektur

Musik, Volkstanz, Tracht

Ländliche Sportvereine

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.

Ab und bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31.12.2023 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 30.09.2023 gestellt werden. Bitte beachten Sie: Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Fördermittel können unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein. Nicht berücksichtigte Anträge aus dem Jahr 2022 müssen neu gestellt werden.

Was wird gefördert? Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend den Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Hierzu zählen für das FÖRDERPROGRAMM AKTIV VOR ORT folgende Kosten:

Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz

Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz

Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher

Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms

GEMA-Kosten

Internet- & Telefonkosten

Büromaterial und Portokosten

Kosten für Pflichtversicherungen

Öffentlichkeitsarbeit

Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug

Bitte beachten Sie:

Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000, - € netto gefördert.

Bitte beachten Sie:

Im Jahr 2023 werden Kosten für Strom, Gas, Öl sowie andere Heizmittel und Wasser nicht über „Aktiv vor Ort“ gefördert.

Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden.

Der Antrag ist postalisch einzureichen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Eingangsbestätigung versenden. Nach einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von zwei Monaten erhalten Sie eine schriftliche Information.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung:

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt

Mail: info@thueringer-ehrenamtsstiftung.de

thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Unstruttal.