Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 5/2023
Gemeinde Unstruttal
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: wichtige Rufnummern
Nächster Artikel: Informationan alle Kunden des Trink- und Abwasserzweckverbandes „Notter“
Anmeldepflicht für Hunde in der Gemeinde Unstruttal
Werte Bürgerinnen und Bürger,
immer noch gibt es Hundehalter in der Gemeinde Unstruttal, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachkommen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Anzeigepflicht
- in § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Unstruttal für die Ortsteile Ammern, Dachrieden, Eigenrode, Horsmar, Kaisershagen und Reiser,
- in § 11 der Hundesteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Menteroda für die Ortsteile Kleinkeula, Menteroda, Sollstedt und Urbach,
- in § 11 der Hundesteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Dünwald für den Ortsteil Zaunröden und
- in § 11 der Hundesteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Anrode für die Ortsteile Dörna und Lengefeld
geregelt ist.
Anmeldepflichtig ist jeder Hund, der älter als 4 Monate ist. Sollte der Hundehalter seiner Verpflichtung nicht nachkommen, droht ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das Ordnungsamt wird Kontrollen zur Hundehaltung durchführen.
Wedel
Leitung Finanzverwaltung