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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Unstruttal
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Anmeldepflicht für Hunde in der Gemeinde Unstruttal

Werte Bürgerinnen und Bürger,

nach wie vor gibt es Hundehalter in der Gemeinde Unstruttal, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachkommen. Ich möchte Sie daher darauf hinweisen, dass die Anzeigepflicht in §10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Unstruttal vom 04.12.2025 geregelt ist.

Die Anmeldung hat unverzüglich nach Anschaffung eines Hundes oder nach Zuzug zu erfolgen. Steuerpflichtig ist jeder Hund, der älter als vier Monate ist. Kommt ein Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Ordnungsamt wird hierzu Kontrollen der Hundehaltung durchführen.

Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Unstruttal unter der Rubrik „Formulare“. Sie können dieses ausfüllen und uns per Post oder per E-Mail (steuern@gemeinde-unstruttal.de) zusenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anmeldung während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung vorzunehmen.

Bitte fügen Sie die Chipnummer sowie eine Kopie des Versicherungsscheins der Hundehalterhaftpflichtversicherung bei.

Wedel

Leitung Finanzverwaltung