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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Unstruttal
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Erinnerung an den nächsten Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben am 15. Mai 2026

Um Mahnungen sowie damit verbundene Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge zu vermeiden, weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass am 15. Februar 2026 der nächste Fälligkeitstermin für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist.

Sollten Sie der Gemeinde Unstruttal bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.05.2026 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese komfortable Zahlungsvariante künftig nutzen möchten, bitten wir Sie, das auf unserer Homepage unter der Rubrik „Formulare“ bereitgestellte SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns per Post oder per E-Mail an steuern@gemeinde-unstruttal.de zuzusenden.

Bitte denken Sie aufgrund der neuen Grundsteuerbescheide auch daran, Ihre Daueraufträge entsprechend anzupassen.

Für Zahlungen an die Gemeinde Unstruttal steht ausschließlich folgendes Konto zur Verfügung:

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN: DE86 8205 6060 0511 0029 20

Wedel

Leitung Finanzverwaltung