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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 6/2023
Gemeinde Unstruttal
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Die Vorschlagsliste der Personen, die zum Amt eines Schöffen (m/w/d) berufen werden können, liegt in der Zeit

vom 03.07.2023 - 10.07.2023

in der Gemeindeverwaltung Unstruttal

Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal

zu den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Unstruttal, 23.06.2023

Hartung

Bürgermeister