Die Vorschlagsliste der Personen, die zum Amt eines Schöffen (m/w/d) berufen werden können, liegt in der Zeit
| vom 03.07.2023 - 10.07.2023 |
in der Gemeindeverwaltung Unstruttal
Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal
zu den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht auf.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Unstruttal, 23.06.2023
Hartung
Bürgermeister