Die nachstehend aufgeführten Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der 16. Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal, die am 05.06.2023 in 99996 Unstruttal im OT Menteroda stattfand, gefasst.
Beschluss-Nr.: 16-250-2023
Beschluss zur Bestätigung der Tagesordnung für die 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal am 05.06.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal bestätigt die vorgelegte Tagesordnung für die 16. Sitzung des Gemeinderates am 05.06.2023.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-251-2023
Beschluss zur Bestätigung der Niederschrift der 15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal vom 27.03.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal bestätigt die Rechtmäßigkeit der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal vom 27.03.2023.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-252-2023
Beschluss zur nachträglichen Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben der ehemaligen Gemeinde Menteroda im Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben der ehemaligen Gemeinde Menteroda im Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage.
Begründung:
Für die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen sind unabwendbare Überschreitungen angefallen. Der ehemalige Gemeinderat der Gemeinde Menteroda wurde über diese Überschreitungen umfassend informiert. Eine Gemeinderatssitzung konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr im Jahr 2022 stattfinden.
Die Deckung erfolgt im Rahmen des allgemeinen Deckungsprinzips aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Anlage
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-253-2023
Vorlage der Jahresrechnung 2022 der ehemaligen Gemeinde Menteroda
Dem Gemeinderat wird gemäß § 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2022 der ehemaligen Gemeinde Menteroda vorgelegt.
Begründung:
§ 80 Abs. 3 ThürKO regelt die Beschlussfassung zur Feststellung der geprüften Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten.
Da die Jahresrechnung 2022 vom Rechnungsprüfungsamt noch nicht geprüft wurde, soll diese jedoch dem Gemeinderat laut § 80 Abs. 2 ThürKO vorgelegt werden. Die Prüfung wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Sobald die Jahresrechnung geprüft wurde und ein Abschlussbericht vorliegt, wird diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung der Feststellung und der Entlastung vorgelegt.
| Jahresrechnung 2022 | ||
| Folgender Kassenmäßiger Abschluss wurde festgestellt: | ||
| VWH | Einnahmen | 3.288.350,53 € |
| Ausgaben | 3.419.233,39 € mit einem |
| IST-Fehlbetrag von | |
| VMH | Einnahmen | 443.346,51 € |
| Ausgaben | 325.394,28 € mit einem |
| IST-Überschuss von | 117.952,23 € |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-254-2023
Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Unstruttal
Dem Gemeinderat wird gemäß § 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Unstruttal vorgelegt.
Begründung:
§ 80 Abs. 3 ThürKO regelt die Beschlussfassung zur Feststellung der geprüften Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten.
Da die Jahresrechnung 2022 vom Rechnungsprüfungsamt noch nicht geprüft wurde, soll diese jedoch dem Gemeinderat laut § 80 Abs. 2 ThürKO vorgelegt werden. Die Prüfung wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Sobald die Jahresrechnung geprüft wurde und ein Abschlussbericht vorliegt, wird diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung der Feststellung und der Entlastung vorgelegt.
Jahresrechnung 2022
Folgender Kassenmäßiger Abschluss wurde festgestellt:
| VWH | Einnahmen | 5.105.390,61 € |
| Ausgaben | 5.127.102,17 € mit einem |
| IST-Fehlbetrag von | 21.711,56 € |
| VMH | Einnahmen | 1.527.024,08 € |
| Ausgaben | 933.647,34 € mit einem |
| IST-Überschuss von | 593.376,74 € |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-255-2023
Beschluss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffen (m/w/d) für das Land- und Amtsgericht Mühlhausen ab 1. Januar 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz die Aufnahme der in der Anlage genannten Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen (m/w/d) für das Land- und Amtsgericht des Amtsbezirkes Mühlhausen ab dem 01.01.2024 für die Amtsperiode 2024 - 2028.
Bemerkung:
Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12.2023.
Hinderungsgründe gegen eine Berufung der genannten Personen in das Schöffenamt nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz sind der Gemeinde nicht bekannt.
Anlage
Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffen (m/w/d)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: 1
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-256-2023
Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Pöthener Weg“ in Menteroda gemäß § 13 b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Pöthener Weg“ in Menteroda, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Teil A), der Begründung (Teil B), den vorliegenden umweltrelevanten Unterlagen und Stellungnahmen sowie der Fortschreibung des Umweltberichts und zusätzlich die vorhandenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Informationen zu umweltrelevanten Aspekten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan (Teil C) und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll entsprechend § 13 b BauGB durchgeführt werden. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich, entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Unstruttal gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt zu machen. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Begründung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Wohngebietes „Pöthener Weg“ in Richtung Süden für 4 Baugrundstücke geschaffen werden, da die Kapazitäten im Wohngebiet ausgelastet sind. Es sollen bedarfsgerecht Wohnbaugrundstücke für die Bevölkerung bereitgestellt werden. Die Erschließung ist gesichert; die Baugrundstücke werden an die vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen.
Auf Grund des § 38 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-257-2023
Beschluss über die Anpassung und Fortschreibung des Radwegekonzeptes für die Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Anpassung und Fortschreibung des Radwegekonzeptes für die Gemeinde Unstruttal.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-258-2023
Beschluss über die Verwertung von Schnittholz im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch Gewässerunterhaltungsverbände im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Übertragung der Holzverwertung an den jeweiligen Gewässerunterhaltungsverband (GUV).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 16-259-2023
Beschluss über die Weiterführung von Bauleitplanungen bedarfsgerechter Entwicklung von Wohnbauflächen und sonstiger Nutzungen in der Gemeinde Unstruttal im Vorgriff auf einen Flächennutzungsplan - Potentialflächenanalyse
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt, im Vorgriff auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, die Weiterführung bestehender Bebauungsplangebiete zu prüfen und eine Potentialflächenanalyse für Entwicklungsflächen Wohnbauland, Gewerbeflächen und Flächen für die Bereitstellung regenerativer Energien für die Entwicklung der Gemeinde Unstruttal zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 29
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister