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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachungen

Die nachstehend aufgeführten Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der 19. Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal, die am 22.04.2024 im OT Ammern stattfand, gefasst:

Beschluss-Nr.: 19-304-2024

Beschluss zur Bestätigung der Tagesordnung für die 19. Sitzung des Gemeinderates am 22.04.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal bestätigt die vorgelegte Tagesordnung für die 19. Sitzung des Gemeinderates am 22.04.2024.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 23

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-305-2024

Beschluss zur Bestätigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal vom 18.12.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal bestätigt die Rechtmäßigkeit der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 18. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 23

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: 5

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-306-2024

Wahl der Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen der der Gemeinde Unstruttal im Ortsteil Ammern sowie für die Außenstelle Menteroda für die Amtszeit 2024-2029

Der Gemeinderat hat zur Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Unstruttal für die Amtszeit 2024 - 2029 nachfolgende Personen:

Schiedsperson Gemeinde Unstruttal OT Ammern

Frau

Karin Vogler

Friedrichstraße 34 a

99996 Unstruttal OT Ammern

stellvertretende Schiedsperson Gemeinde Unstruttal OT Ammern

Frau

Heike Wendemuth

Friedrichstraße 4

99996 Unstruttal OT Ammern

Schiedsperson Gemeinde Unstruttal

Außenstelle Menteroda

Herr

Eberhard Siegel

Rudolf-Breitscheid-Straße 25

99996 Unstruttal OT Menteroda

stellvertretende Schiedsperson Gemeinde Unstruttal

Außenstelle Menteroda

Frau

Anke Höbel

Rudolf-Breitscheid-Straße 15

99996 Unstruttal OT Menteroda

gewählt und schlägt diese dem Amtsgericht Mühlhausen zur Berufung vor.

Begründung:

Die Amtszeit der bestehenden Schiedsstelle der Gemeinde Unstruttal im Ortsteil Ammern sowie für die Außenstelle Menteroda endete im März 2024. Die Schiedsstelle der Gemeinde Unstruttal im Ortssteil Ammern sowie für die Außenstelle Menteroda ist neu zu besetzen.

Aufgrund des Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) haben Gemeinden Schiedsstellen einzurichten. Nach § 4 ThürSchStG werden die Schiedspersonen vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt.

Die Ausschreibung der neu zu besetzenden Schiedsstelle erfolgte im Amtsblatt Nr. 1/2024 der Gemeinde Unstruttal vom 19.01.2024. Nach Ende der Bewerbungsfrist konnten 4 eingegangene Bewerbungen verzeichnet werden, welche ihre Bereitschaft für die Ausübung des Amtes als Schiedsperson bekundet haben.

Die Eignung für das Schiedsamt gemäß § 3 ThürSchStG liegt bei allen Bewerbern vor.

Die Wahl der Schiedspersonen erfolgte ordnungsgemäß.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-307-2024

Vorlage der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Unstruttal

Dem Gemeinderat wird gemäß § 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Unstruttal vorgelegt.

Begründung:

§ 80 Abs. 3 ThürKO regelt die Beschlussfassung zur Feststellung der geprüften Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten.

Da die Jahresrechnung 2023 vom Rechnungsprüfungsamt noch nicht geprüft wurde, soll diese jedoch dem Gemeinderat laut § 80 Abs. 2 ThürKO vorgelegt werden. Sobald die Jahresrechnung geprüft wurde und ein Abschlussbericht vorliegt, wird diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung der Feststellung und der Entlastung vorgelegt.

Jahresrechnung 2023

Die Jahresrechnung schließt mit einem Rechnungsergebnis

im Verwaltungshaushalt

Einnahmen

12.298.206,26 €

Ausgaben

12.298.206,26 €

und im Vermögenshaushalt

Einnahmen

3.467.076,69 €

Ausgaben

3.467.076,69 €.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-308-2024

Beschluss des Finanz- und Investitionsplanes der Gemeinde Unstruttal für die Jahre 2023 - 2027

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 - 2027 auf der Grundlage des § 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie des § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 24

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-309-2024

Ermächtigungsbeschluss zur Veräußerung von beweglichen Gegenständen

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal ermächtigt den Bürgermeister zur Veräußerung von beweglichen Gegenständen bis zu einer Wertgrenze von je 20.000 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-310-2024

Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung eines Multicars für den Bauhof im Ortsteil Ammern

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für den Kauf eines Multicars für den Bauhof im Ortsteil Ammern in der Haushaltsstelle 7700.9350 in Höhe von

68.412,18 €.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-311-2024

Beschluss zur Vergabe zur Anschaffung eines Multicars für den Bauhof im Ortsteil Ammern

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die Vergabe zum Kauf eines Multicars für den Bauhof im Ortsteil Ammern in Höhe von

110.670,00 €

an die Firma

HFT Hebe- und Fördertechnik GmbH,

Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-312-2024

Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Kreisumlage

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Kreisumlage auf der Haushaltsstelle 9000.8320 in Höhe von

27.951,66 €.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 3

Stimmenthaltung: 1

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-313-2024

Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Schulumlage

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Schulumlage auf der Haushaltsstelle 9000.8321 in Höhe von

175.994,51 €.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 2

Stimmenthaltung: 1

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-314-2023

Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Luhnewichtel“ im Ortsteil Lengefeld in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstruttal

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Luhnewichtel“ im Ortsteil Lengefeld in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstruttal in der vorliegenden Form.

Begründung:

Aufgrund des § 8 Abs. 1 des Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 ist die Gemeinde Unstruttal verpflichtet, das Ortsrecht anpassen.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2023 wurde die Anpassung der Verpflegungskosten in der Kindertageseinrichtung „Luhnewichtel“ im Ortsteil Lengefeld, aufgrund der Erhöhung der Verpflegungskosten durch den derzeitigen Essensanbieter „Bickenrieder Landküche GmbH“ sowie steigender Personalkosten, angekündigt.

Dazu erfolgt die notwendige Anpassung in der Fassung einer neuen Satzung der Gemeinde Unstruttal.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-315-2024

Ermächtigungsbeschluss zur Veräußerung eines Wohngrundstückes im Ortsteil Lengefeld

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal ermächtigt den Bürgermeister, die Veräußerung des Wohngrundstückes in der Gemarkung Lengefeld, Flur 12, Flurstück 643 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-316-2024

Ermächtigungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Allgemeines Wohngebiet „Lindenhof“ im Ortsteil Ammern

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal ermächtigt den Bürgermeister, das Verfahren zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Allgemeines Wohngebiet „Lindenhof“ im Ortsteil Ammern aufzunehmen.

Begründung:

Der VEP Allgemeines Wohngebiet „Lindenhof“ im Ortsteil Ammern wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt nach geltendem Recht mit Datum vom 02.03.1998 genehmigt. Alle Bauplätze wurden bebaut.

Aufgrund von Abweichungen gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum VEP wurde bei einem Vororttermin mit der unteren Bauaufsichtsbehörde die Aufhebung angestrebt. Das Verfahren soll angewandt werden, um geltendes Recht gemäß § 34 BauGB herzustellen. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt im Verfahren.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 19-317-2024

Beschluss zur Bestellung eines 2. Stellvertreter/in für die Kommunalwahl am 26.05.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt, gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG),

Frau Stefanie Mende

als 2. Stellvertreterin der Wahlleiterin

für die am 26.05.2024 durchzuführenden Kommunalwahlen zu berufen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32

Anwesende Stimmberechtigte: 24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltung: -

Hartung

Bürgermeister