Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass am 1. Juli der Fälligkeitstermin im Jahr 2025 für die Jahreszahler zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist. Sollten Sie der Gemeinde Unstruttal bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die offene Forderung zum 01.07.2025 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare befindliche SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns per Post oder per E-Mail (steuern@gemeinde-unstruttal.de) zukommen zu lassen.
Für Zahlungen an die Gemeinde Unstruttal steht ausschließlich folgendes Konto der Sparkasse Unstrut-Hainich zur Verfügung:
IBAN: DE86 8205 6060 0511 0029 20.
Wedel
Leitung Finanzverwaltung