Auf Grund des §§ 57 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S.22), erlässt die Gemeinde Unstruttal folgende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.391.700 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.629.100 € |
ab.
Die Gemeinde stellt den Ortsteilen zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang zur Verfügung. Nach § 45 Abs. 6 ThürKO wird den Ortsteilen nachfolgendes Budget zur Verfügung gestellt:
| Ortsteil Ammern | 3.000 € |
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| Ortsteil Dachrieden | 951 € |
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| Ortsteil Dörna | 1.068 € |
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| Ortsteil Eigenrode | 864 € |
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| Ortsteil Horsmar | 1.593 € |
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| Ortsteil Kaisershagen | 1.182 € |
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| Ortsteil Kleinkeula | 600 € |
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| Ortsteil Lengefeld | 2.514 € |
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| Ortsteil Menteroda | 1.400 € |
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| Ortsteil Reiser | 1.233 € |
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| Ortsteil Sollstedt | 600 € |
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| Ortsteil Urbach | 600 € |
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| Ortsteil Zaunröden | 309 € |
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 730.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.100.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Unstruttal, 05.06.2026
Gemeinde Unstruttal - Siegel-
Hartung
Bürgermeister
1 nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Unstruttal, beschlossen am 01.06.2026, wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
480 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 463 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Unstruttal für 2026 wurde am 04.06.2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises geprüft und befürwortet und mit der Eingangsbestätigung hiermit gemäß § 21(3) ThürKO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom 22.06.2026 - 03.07.2026 in der Verwaltung der Gemeinde Unstruttal, Herrenstr. 43, 99996 Unstruttal OT Ammern öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die Einsichtnahme kann zu den bekannten Öffnungszeiten der Gemeinde Unstruttal erfolgen.
Unstruttal, den 19.06.2026
Gemeinde Unstruttal - Siegel-
Hartung
Bürgermeister