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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Unstruttal
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Haushaltssatzung der Gemeinde Unstruttal

Haushaltssatzung der Gemeinde Unstruttal

für die Haushaltsjahre 2026

Auf Grund des §§ 57 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S.22), erlässt die Gemeinde Unstruttal folgende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

13.391.700 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.629.100 €

ab.

§ 2

Die Gemeinde stellt den Ortsteilen zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang zur Verfügung. Nach § 45 Abs. 6 ThürKO wird den Ortsteilen nachfolgendes Budget zur Verfügung gestellt:

Ortsteil Ammern

3.000 €

Ortsteil Dachrieden

951 €

Ortsteil Dörna

1.068 €

Ortsteil Eigenrode

864 €

Ortsteil Horsmar

1.593 €

Ortsteil Kaisershagen

1.182 €

Ortsteil Kleinkeula

600 €

Ortsteil Lengefeld

2.514 €

Ortsteil Menteroda

1.400 €

Ortsteil Reiser

1.233 €

Ortsteil Sollstedt

600 €

Ortsteil Urbach

600 €

Ortsteil Zaunröden

309 €

§ 3

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 730.000 € festgesetzt.

§ 51

§ 6

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.100.000 € festgesetzt.

§ 7

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Unstruttal, 05.06.2026

Gemeinde Unstruttal - Siegel-

Hartung

Bürgermeister

1 nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Unstruttal, beschlossen am 01.06.2026, wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

480 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

463 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Unstruttal für 2026 wurde am 04.06.2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises geprüft und befürwortet und mit der Eingangsbestätigung hiermit gemäß § 21(3) ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt vom 22.06.2026 - 03.07.2026 in der Verwaltung der Gemeinde Unstruttal, Herrenstr. 43, 99996 Unstruttal OT Ammern öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Die Einsichtnahme kann zu den bekannten Öffnungszeiten der Gemeinde Unstruttal erfolgen.

Unstruttal, den 19.06.2026

Gemeinde Unstruttal - Siegel-

Hartung

Bürgermeister