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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Unstruttal
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Information zur bundesweiten Grundsteuerreform und Hebesatzänderung

Mit der Reform der Grundsteuer ab 2025 haben sich alle Eigentümer neu erklärt und neue Messbescheide vom Finanzamt erhalten. Die Grundsteuermessbeträge sind die Basis für die Gemeinde zur Erhebung der Grundsteuern, da diese mit dem Hebesatz multipliziert werden.

Die Hebesätze der Gemeinde wurden im Jahr 2025 nicht an die neuen Grundsteuermessbeträge angepasst, da noch nicht alle Datensätze für die Grundstücke vorlagen und eine vollständige und korrekte Ermittlung des Hebesatzes nicht möglich war. Dies führte zu einem Einnahmeausfall für die Gemeinde, welchen wir einmalig decken konnten. Viele Gemeinden haben die Hebesätze trotz unvollständiger Daten angehoben.

Mit der vollständigen Erfassung der Grundsteuermessbeträge im Jahr 2026 konnten nun die Hebesätze korrekt für 2026 berechnet werden. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.06.2026 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A mit 480 % und für die Grundsteuer B mit 463 % neu festgesetzt. Diese sind rückwirkend ab dem 01.01.2026 gültig. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass für die Gemeinde im Jahr 2026 nur der Einnahmeausfall kompensiert wird und keine Mehreinnahmen generiert werden.

Aufgrund der Anpassung der Hebesätze erhalten alle Bürger in den nächsten Tagen neue Grundsteuerbescheide. Bitte denken Sie aufgrund der neuen Grundsteuerbescheide auch daran, Ihre Daueraufträge entsprechend anzupassen.

Das Land Thüringen hat für das Jahr 2027 eine weitere Grundsteuerreform beschlossen, wo es zu Erhöhungen und Senkungen von Steuerzahlungen für den Einzelnen kommt bzw. kommen kann. Hierzu werden wir separat informieren.

Ihre Finanzverwaltung