Um Mahnungen sowie damit verbundene Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge zu vermeiden, weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass am 1. Juli der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Hundesteuern ist.
Sollten Sie der Gemeinde Unstruttal bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die offene Forderung zum 01.07.2026 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese komfortable Zahlungsvariante künftig nutzen möchten, bitten wir Sie, das auf unserer Homepage unter der Rubrik „Formulare“ bereitgestellte SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns per Post oder per E-Mail an steuern@gemeinde-unstruttal.de zuzusenden.
Für Zahlungen an die Gemeinde Unstruttal steht ausschließlich folgendes Konto zur Verfügung:
| Sparkasse Unstrut-Hainich |
| IBAN: DE86 8205 6060 0511 0029 20. |
Wedel
Leitung Finanzverwaltung