Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Unstruttal die Aufgabe, alle Grabdenkmale auf deren Standsicherheit gemäß den Unfallverhütungsvorschriften Friedhöfe und Krematorien - VSG 4.7, § 9 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
Wir geben bekannt, dass die Prüfung in der 33. Kalenderwoche 2023 auf den gemeindeeigenen Friedhöfen der Ortsteile Ammern, Dachrieden, Eigenrode, Horsmar, Lengefeld, Menteroda, Reiser und Zaunröden stattfindet.
Nicht standfeste oder umsturzgefährdete Grabmale werden gekennzeichnet und der jeweilige Nutzungsberechtigte erhält von der Gemeinde Unstruttal eine schriftliche Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels.
Michael Hartung
Bürgermeister