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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Feststellung des Gemeindeergebnisses für die Wahl der Kreistagsmitglieder am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

5.288

Zahl der Wähler:

3.739

Zahl der ungültigen Stimmen:

193

Zahl der gültigen Stimmen:

3.546

Wahlbeteiligung:

70,7 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl-ordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

5.275

Zahl der Wähler:

3.719

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

212

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

3.507

Wahlbeteiligung:

70,5 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Ammern am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

1.053

Zahl der Wähler:

781

Zahl der ungültigen Stimmen:

71

Zahl der gültigen Stimmen:

710

Wahlbeteiligung:

74,2 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Dachrieden am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

247

Wähler:

169

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

20

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

149

Wahlbeteiligung:

68,4 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Dörna am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

283

Wähler:

201

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

4

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

197

Wahlbeteiligung:

71,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Eigenrode am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

220

Wähler:

146

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

6

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

140

Wahlbeteiligung:

66,4 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Horsmar am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

436

Zahl der Wähler:

343

Zahl der ungültigen Stimmen:

155

Zahl der gültigen Stimmen:

188

Wahlbeteiligung:

78,7 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Kaisershagen am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

312

Wähler:

234

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

6

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

228

Wahlbeteiligung:

75,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Kleinkeula am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

75

Wähler:

63

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

0

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

63

Wahlbeteiligung:

84,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Lengefeld am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

674

Zahl der Wähler:

399

Zahl der ungültigen Stimmen:

37

Zahl der gültigen Stimmen:

362

Wahlbeteiligung:

59,2 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Menteroda am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

1.253

Wähler:

822

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

32

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

790

Wahlbeteiligung:

65,6 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Reiser am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

307

Zahl der Wähler:

228

Zahl der ungültigen Stimmen:

18

Zahl der gültigen Stimmen:

210

Wahlbeteiligung:

74,3 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Sollstedt am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

109

Wähler:

95

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

1

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

94

Wahlbeteiligung:

87,2 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Urbach am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

244

Wähler:

188

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

11

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

177

Wahlbeteiligung:

77,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Zaunröden am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

62

Wähler:

41

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

0

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

41

Wahlbeteiligung:

66,1 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats des Ortsteiles Ammern am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

1.053

Wähler:

784

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

32

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

752

Wahlbeteiligung:

74,5 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Dachrieden am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

247

Wähler:

169

Ungültige Stimmabgaben:

2

Gültige Stimmabgaben:

167

Wahlbeteiligung:

68,4 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Dörna am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

283

Wähler:

201

Ungültige Stimmabgaben:

2

Gültige Stimmabgaben:

199

Wahlbeteiligung:

71,0 %

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Eigenrode am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

220

Wähler:

146

Ungültige Stimmabgaben:

1

Gültige Stimmabgaben:

145

Wahlbeteiligung:

66,4 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Horsmar am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

436

Wähler:

346

Ungültige Stimmabgaben:

7

Gültige Stimmabgaben:

339

Wahlbeteiligung:

79,4 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Kaisershagen am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

312

Wähler:

234

Ungültige Stimmabgaben:

17

Gültige Stimmabgaben:

217

Wahlbeteiligung:

75,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Kleinkeula am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

75

Wähler:

63

Ungültige Stimmabgaben:

3

Gültige Stimmabgaben:

60

Wahlbeteiligung:

84,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Lengefeld am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

674

Wähler:

401

Ungültige Stimmabgaben:

14

Gültige Stimmabgaben:

387

Wahlbeteiligung:

59,5 %

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Menteroda am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

1.253

Wähler:

825

Ungültige Stimmabgaben:

34

Gültige Stimmabgaben:

791

Wahlbeteiligung:

65,8 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Reiser am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

307

Wähler:

228

Ungültige Stimmabgaben:

4

Gültige Stimmabgaben:

224

Wahlbeteiligung:

74,3 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Sollstedt am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

109

Wähler:

95

Ungültige Stimmabgaben:

2

Gültige Stimmabgaben:

93

Wahlbeteiligung:

87,2 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Urbach am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

244

Wähler:

188

Ungültige Stimmabgaben:

7

Gültige Stimmabgaben:

181

Wahlbeteiligung:

77,0 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates des Ortsteiles Zaunröden am 26.05.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

62

Wähler:

41

Ungültige Stimmabgaben:

2

Gültige Stimmabgaben:

39

Wahlbeteiligung:

66,1 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 21.06.2024

Grabow

Wahlleiterin