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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass am 01. Juli der Fälligkeitstermin im Jahr 2024 für die Jahreszahler zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist. Sollten Sie der Gemeinde Unstruttal bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die offene Forderung zum 01.07.2024 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare befindliche SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns per Post, per E-Mail (steuern@gemeinde-unstruttal.de) oder per DE-Mail (post@gemeinde-unstruttal.de-mail.de) zukommen zu lassen.

Für Zahlungen an die Gemeinde Unstruttal steht ausschließlich folgendes Konto zur Verfügung:

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN: DE86 8205 6060 0511 0029 20.

Wedel

Leitung Finanzverwaltung