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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

Nach dem damals geltenden Recht in der ehemaligen DDR konnte man eine Garage auf fremden Grund und Boden errichten. Durch die geänderte Rechtslage seit dem Jahr 2007 ergeben sich entsprechende Änderungen bezüglich der abgeschlossenen Nutzungsverträge, über die wir Sie hierdurch informieren möchten.

Garagenkomplexe wurden in dieser Hinsicht zu DDR Zeiten auch auf kommunalen Flächen errichtet. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es einen ungeregelten Zustand, der erst durch das Schuldrechtsanpassungsgesetz beendet wurde, welches am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Im Schuldrechtsanpassungsgesetz galt für Verträge, die vor dem 3. Oktober 1990 geschlossen wurden, dass die Garagenbesitzer mit dem Zeitwert zu entschädigen sind, wenn das Gelände anderweitig genutzt werden soll. Diese Regelung ist Ende des Jahres 2006 ausgelaufen.

Werden Verträge für Garagen durch den bisherigen Nutzer gekündigt, ist das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland auf diese Altverträge anzuwenden.

Das bedeutet, die Garage fällt in das Eigentum des Grundstücksbesitzers, im vorliegenden Fall, die Gemeinde Unstruttal. Weiterhin gibt es dann vom Gesetz her keine Entschädigung mehr für die Garage, die in das Eigentum des Grundstücksinhabers gefallen ist.

Bereits seit dem Jahr 2006 ist generell das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf die entsprechenden Verträge anzuwenden.

Besteht bereits ein "neuer" Vertrag nach BGB, der also nach Bundesrecht abgeschlossen wurde, dann gehört die Garage ohnehin bereits dem Grundstückseigentümer. Eine Veräußerung des Garagenbauwerks an einen Dritten ist somit per Gesetz ausgeschlossen.

Mit der Grundsteuerreform wird eine neue Rechtslage geschaffen, welche erst ab dem 01.01.2025 zum Tragen kommt. Neu ist, dass nunmehr der Eigentümer des Grund und Bodens Steuerschuldner ist und nicht wie bisher der Nutzer des Grundstücks. Alle Kosten und Abgaben, die den Garagengrundstücken zuzuordnen sind, sind in voller Höhe umlagefähig. Die bestehenden Verträge sind deshalb entsprechend anzupassen.

Derzeit gibt es in der Gemeinde Unstruttal keine Planungen, das Garagenland anderweitig nutzen zu wollen.

Sie erhalten von uns einen neuen Vertrag, der alle derzeit geltenden Rechtsvorschriften und auch die geänderten Entgelte sowie die Grundsteuerreform berücksichtigt. Dabei kann es vereinzelt zu geringfügigen Preiserhöhungen kommen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihnen einige Sachverhalte zu unserem Informationsschreiben unklar sind.

B. Döring

Leitung Bau- und Ordnungsamt