Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld erlässt mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.06.2023 folgende 8. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV:
Ziffer 6. zu § 10 AVBWasserV - Hausanschluss und Hausanschlusskosten
Punkt 6.9 entfällt
Punkt „6.10“ wird neu Punkt „6.9“
Punkt „6.11“ wird neu Punkt „6.10“
Punkt „6.12“ wird neu Punkt „6.11“
Die 8. Änderung der ergänzenden Bestimmungen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Heilbad Heiligenstadt, 05.07.2023
Dr. Marion Frant — Siegel
Verbandsvorsitzende
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.