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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 8/2023
Gemeinde Unstruttal
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Zweckverband Wasserversorgung undAbwasserentsorgung Obereichsfeld

8. Änderung der ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld zur AVBWasserV

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld erlässt mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.06.2023 folgende 8. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV:

Ziffer 6. zu § 10 AVBWasserV - Hausanschluss und Hausanschlusskosten

Punkt 6.9 entfällt

Punkt „6.10“ wird neu Punkt „6.9“

Punkt „6.11“ wird neu Punkt „6.10“

Punkt „6.12“ wird neu Punkt „6.11“

Die 8. Änderung der ergänzenden Bestimmungen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heilbad Heiligenstadt, 05.07.2023

Dr. Marion Frant  —  Siegel

Verbandsvorsitzende

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.