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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 8/2024
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachungen

für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09.06.2024

Es wurde folgendes Ergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

5.254

Zahl der Wähler:

3.536

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

24

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

3.512

Wahlbeteiligung:

67,3 %

 — 

Unstruttal, 19.07.2024

Grabow

Wahlbeauftragte

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses

der Stichwahl des Landrates

des Unstrut-Hainich-Kreises am 09.06.2024

Unstrut-Hainich-Kreis/ Gemeinde Unstruttal

Unstruttal, 19.07.2024

Grabow

Wahlleiterin

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

für die Stichwahl des Ortsteilbürgermeisters

des Ortsteiles Horsmar am 09.06.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

436

Zahl der Wähler:

337

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

19

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

318

Wahlbeteiligung:

66,9 %

Die Wahl wurde vom Gewählten nicht angenommen, so dass die Stichwahl erfolglos blieb.

Nach den gesetzlichen Regelungen des § 45 Abs. 2 Satz 4 THürKO wählt bei erfolglos gebliebener Wahl der Ortsteilrat den Ortsteilbürgermeister aus seiner Mitte.

Der Ortsteilrat Horsmar wählte am 17.06.2024 Herrn Jan Wernecke als Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Horsmar.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 19.07.2024

Grabow

Wahlleiterin

Information zum Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Horsmar

Am 17. Juni 2024 wurde aus der Mitte des Ortsteilrates im Ortsteil Horsmar Herr Jan Wernecke zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

Wir freuen uns, dass Herr Wernecke die Geschicke im Ortsteil Horsmar ab sofort lenken wird und gratulieren ihm zur Wahl als Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Horsmar der Gemeinde Unstruttal recht herzlich.

Grabow

Wahlleiterin