Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 07. September 2025 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
Der Termin einer etwa notwendigen Stichwahl ist der 21.09.2025.
2.
Die Gemeinde ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahl- bezirk Nr. | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) | barriere- frei |
| 01 | OT Ammern | Herrenstraße 27, Kulturhaus/Saal | ja |
| 02 | OT Dachrieden | Zur Hauptstraße 10b, Dorfgemeinschaftshaus Saal | nein |
| 03 | OT Dörna | Tippenmarkt 4, Dorfgemeinschaftshaus | nein |
| 04 | OT Eigenrode | Hüpstedter Straße 11, Dorfgemeinschaftshaus | nein |
| 05 | OT Horsmar | Beberstedter Straße 1, Dorfgemeinschaftshaus | nein |
| 06 | OT Kaisershagen | Zur Vorstadt 82a, FFW-Schulungsraum | ja |
| 07 | OT Kleinkeula, OT Sollstedt, OT Zaunröden | OT Zaunröden Zaunröder Hauptstraße 31, Bürgerhaus | nein |
| 08 | OT Lengefeld | Angerplatz 6, Dorfgemeinschaftshaus | nein |
| 09 | OT Menteroda | Holzstraße 1, Gemeindeschenke/ Vereinsraum | ja |
| 10 | OT Reiser | Schröteroder Weg 2, FFW-Schulungsraum | nein |
| 11 | OT Urbach | Zum Urtal 24, FFW-Schulungsraum | ja |
Die Gemeinde ist in 11 allgemeine Urnenwahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17.08.2025 zugestellt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Konferenzraum, OT Ammern, Herrenstraße 43 in 99996 Unstruttal zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis, Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist ein gültiger Identitätsausweis oder der Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist für eine eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Unstruttal aufzubewahren und dann erneut mit in das Wahllokal zu bringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Für die Wahl des Bürgermeisters ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden.
Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel
| a) | erkennbar nicht amtlich hergestellt ist; |
| b) | mit einem äußeren Merkmal versehen ist; |
| c) | den Willen des Wählers nicht zweifelfrei erkennen lässt; |
| d) | einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. |
3.1
Für die Wahl des Bürgermeisters ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
4.
Ablauf der Wahlhandlung
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.
Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, können eine andere Person bestimmen, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen und geben dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verspflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 07. September 2025 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind nicht zur Entgegennahme von Wahlbriefen befugt.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Nach § 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.
8.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Unstruttal, den 15.08.2025
Grabow
Wahlleiterin