Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Unstruttal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen

Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Unstruttal mit seinen 13 Ortsteilen

1. Auftraggeber

Gemeinde Unstruttal

Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal

Fachdienst: Bauamt

Ansprechpartner: Herr Maibuhr

Tel.: 03601/8862688

E-Mail: bauamt@gemeinde-unstruttal.de

2. Gegenstand des Wettbewerbs

Art und Umfang der Leistung:

Erstellung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Unstruttal mit seinen 13 Ortsteilen als Grundlage für die zukünftige gemeindliche Entwicklung

Geschätzte Kosten der Planung: ca. 84.000 EUR netto

Ziel, Inhalt und Umfang des Entwicklungskonzeptes

Durch den Zuwendungsbescheid Nr. DEM-2025/2025-9E-00096 vom 30.06.2025 des TLLLR Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum des Freistaates Thüringen, wurde die Erarbeitung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Unstruttal bewilligt.

Das zu erarbeitende Entwicklungskonzept (GEK) soll Möglichkeiten aufzeigen, wie sich die Gemeinde Unstruttal nach der Fusionierung im Jahr 2023 den heutigen Anforderungen entsprechend weiterentwickeln kann. Die Schwerpunkte der angestrebten Gemeindeentwicklung im Rahmen der Zielstellungen liegen in den Handlungsfeldern:

HF 1

Bürger und Gemeinde

HF 2

Soziale Infrastruktur

HF 3

Mobilität, Daseinsfürsorge, Wirtschaft und techn. Infrastruktur

HF 4

Städtebau, Wohnen, Erhaltung ländlicher Charakter

HF 5

Natur, Umwelt, Klimaschutz, erneuerbare Energien

HF 6

Gemeinschaftstreffpunkte, Dorfbild und soziale Vernetzung

Basisleistungen:

Klären der Aufgabenstellung, Grundlagenermittlung

Kurzbeschreibung des Dorfes/der Gemeinde/der Dorfregion

Bestandsaufnahme

Bewertung der Bestandsaufnahme Stärken-Schwächen-Analyse

Entwicklungsziele und Handlungsfelder

Entwurf

Endgültige Konzeptfassung

3. Vergabeart

Verhandlungsvergabe ohne öffentlichen Teilnehmerwettbewerb gemäß der UVgO bzw. ThürVgG

4. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt: Wer (z. B. Architekten, Stadtplaner)

Fachliche Anforderungen und vorzulegende Nachweise (z. B. Berufsqualifikation, Referenzen vergleichbarer Projekte)

Hinweis auf die erforderliche Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG (seit 2024 verpflichtend),

mit der Bewerbung ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes abzugeben.

5. Beurteilungskriterien

Die Kriterien, nach denen die Wettbewerbsarbeiten bewertet werden, sind:

Qualität, Realisierbarkeit des Konzepts, Nachhaltigkeit

6. Termine:

Frist bis zum Eingang der Angebote ist der 12.08.2025, 09.30 Uhr

6. Fördergeber:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR)

Weitere Informationen sind auch auf der Webseite der Gemeinde Unstruttal (www.gemeinde-unstruttal) zu entnehmen.

Unstruttal, den 25.07.2025

Maibuhr

Sachbearbeiter Bauamt