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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

Gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ sowie auf Grundlage der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale auf dem Friedhof regelmäßig zu überprüfen.

Wir informieren daher alle Grabnutzungsberechtigten, dass die diesjährige Prüfung in der 34. Kalenderwoche 2025 auf den gemeindeeigenen Friedhöfen der Ortsteile Ammern, Dachrieden, Eigenrode, Horsmar, Lengefeld, Menteroda, Reiser und Zaunröden durchgeführt wird.

Nicht standsichere oder umsturzgefährdete Grabmale werden gekennzeichnet. Der jeweilige Nutzungsberechtigte erhält von der Gemeinde Unstruttal eine schriftliche Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels.

Michael Hartung

Bürgermeister