immer noch gibt es Hundehalter in der Gemeinde Unstruttal, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachkommen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Anzeigepflicht
| - | in § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Unstruttal für die Ortsteile Ammern, Dachrieden, Eigenrode, Horsmar, Kaisershagen und Reiser; |
| - | in § 11 der Hundesteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Menteroda für die Ortsteile Kleinkeule, Menteroda, Sollstedt und Urbach, |
| - | in § 11 der Hundesteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Dünwald für den Ortsteil Zaunröden und |
| - | in § 11 der Hundesteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Anrode für die Ortsteile Dörna und Lengefeld |
geregelt ist.
Die Anmeldung hat unverzüglich nach Anschaffung oder Zuzug zu erfolgen. Steuerpflichtig ist jeder Hund, der älter als 4 Monate ist. Sollte der Hundebesitzer seiner Verpflichtung nicht nachkommen, droht ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das Ordnungsamt wird Kontrollen zur Hundehaltung durchführen.
Sie können hierzu das auf der Homepage der Gemeinde Unstruttal unter der Rubrik Formulare befindliche Anmeldeformular ausfüllen und uns per Post oder per E-Mail (steuern@gemeinde-unstruttal.de) zukommen lassen. Alternativ können Sie die Anmeldung auch zu unseren Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung vornehmen. Bitte fügen Sie die Chipnummer und eine Kopie des Versicherungsscheins der Hundehalterhaftpflichtversicherung bei.
Wedel
Leitung Finanzverwaltung