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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Mühlhausen und Umland (ZVA),

als Abwasserbeseitigungspflichtiger für die Ortschaften Menteroda, Kleinkeula und Sollstedt,

an alle Grundstückseigentümer

Der ZVA hat für die Ortschaften Menteroda, Kleinkeula und Sollstedt die Aufgabe der Erfassung und ordnungsgemäßen Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes übernommen. Diese Aufgabe und Pflicht ergibt sich aus der Abwasserbeseitigungspflicht nach dem Thüringer Wassergesetz.

Entsprechend der Abwasserentsorgungsbedingungen - AEB dezentral (§ 6 Zeitpunkt und Umfang der Abwasserbeseitigung) hat der ZVA die Kleinkläranlagen mindestens einmal im Jahr abzufahren bzw. durch einen Dritten abfahren zu lassen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den „Allgemeinen Preisregelungen für die Abwasserbeseitigung“ vom 23.11.2016 (Informationen unter www.abwasser-muehlhausen.de).

Der Entsorgungsbetrieb handelt im Auftrag des Zweckverbandes und ist mit der fachgerechten Beräumung der Grundstückskläreinrichtung (Kleinkläranlage) in den Ortschaften Menteroda, Kleinkeula und Sollstedt beauftragt. Die Entsorgung erfolgt nach DIN 4261.

Die Abfuhr des Fäkalschlammes erfolgt für alle Ortschaften in der Zeit

vom 13.10.2025 bis 17.10.2025.

Ein konkreter Abfuhrtermin ist mit der Stadtwirtschaft Gotha (03621/5103217 - Frau Kose) zu vereinbaren.

Der Grundstückseigentümer hat in diesem Zeitraum einen ungehinderten Zutritt (Zufahrt) zu der Grundstückskläreinrichtung zu gewähren.

Zweckverband Abwasserentsorgung

Mühlhausen und Umland