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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Bauleitplanung der Stadt Artern

Bauleitplanung der Stadt Artern;

Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern

hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

In der Folge der Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 wurden die Planunterlagen des Vorentwurfes überarbeitet und ergänzt.

Die Stadt Artern hat im Jahr 2020 begonnen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet Handel - Reinsdorfer Straße“ aufzustellen, um die Qualität der fußläufigen Erreichbarkeit für die Bevölkerung insbesondere der südlichen Kernstadt zu Handelseinrichtungen mit Waren des täglichen Grundbedarfs zu erhöhen.

Die Stadt Artern besitzt seit 2007 einen wirksamen Flächennutzungsplan, in welchem für das Bebauungsplangebiet eine Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt ist. Da daraus kein Bebauungsplan zur Errichtung eines Einkaufsmarktes gemäß § 8 (2) BauGB nicht entwickelt werden kann, ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage des § 3 (1) des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19•Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 03.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 im Internet unter der Adresse https://www.artern.de zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3, während der folgenden Sprechzeiten, öffentlich ausgelegt:

Sprechzeiten:

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten. Eine telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist zwingend erforderlich und unter 03466/325527 zu vereinbaren.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

-

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern,

-

die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung, gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept, Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, integriertes Stadtentwicklungskonzept, Kompensationsfläche im wirksamen FNP, angrenzendes Überschwemmungsgebiet und bodengeologischer Bodenschutz.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

Artern, den 23.12.2022

Blümel

Bürgermeister der Stadt Artern