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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 1/2024
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
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Das Einwohnermeldeamt informiert:

Aus für den Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Für Kinder und Personen unter 24 Jahren kann nur noch ein "normaler" Reisepass beantragt und ausgestellt werden.

Dieser ist dann für sechs Jahre gültig.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.