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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern

für den Bereich der geplanten Bahnverladung am Industriegebiet

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern für den Bereich der geplanten Bahnverladung am Industriegebiet eingeleitet.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit bekannt gemacht. Die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet sowie die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:

Die Firma Mitteldeutsche Baustoffe GmbH beabsichtigt, am Ostrand des Industriegebietes Kyffhäuserhütte eine Bahn-Verladestation für Produkte aus dem Unstrut-Kieswerk Oldisleben zu errichten.

Genutzt werden soll der Raum unmittelbar östlich der Paul-Reuß-Straße, unweit nördlich des Bahnhofes Artern (Streckenabschnitt Artern-Sangerhausen). Transport zum Zwischenlager bzw. zur Verladung ist über die Paul-Reuß-Straße vorgesehen.

Die Verladung auf Waggons erfordert die Herstellung eines ca. 700 m langen Anschluss- und Rangiergleises, davon ca. 200 m unmittelbar neben dem vorhandenen Gleiskörper.

Die notwendigen Genehmigungen dieser Standortentwicklung erfolgen nach Bahnrecht.

Da sich die Flächen der 5. Flächennutzungsplanänderung im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB befinden und das geplante Vorhaben nicht nach § 35 (1) BauGB priviligiert ist, können sonstige Vorhaben nach § 35 (2) BauGB nur können zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Derzeit steht dem Vorhaben im Flächennutzungsplan der Stadt Artern die Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entgegen.

Planungsziel ist es, die Darstellung dieses Bereichs in eine gewerbliche Baufläche zu ändern.

Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wird zum gegebenen Zeitpunkt ortsüblich bekannt gemacht.

Artern den, 09.01.2024

Torsten Blümel

Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich

der 5. Flächennutzugsplanänderung