Der vom Gemeinderat der Gemeinde Borxleben am 01.11.2023 beschlossenen 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2015 - 2024 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 28.11.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“.
Borxleben, den 13.12.2023
Franke
Bürgermeister
Die öffentliche Auslegung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Borxleben für die Jahre 2015 - 2024 beginnt mit der heutigen Bekanntgabe. Sie ist im Zeitraum vom 19.01.2024 bis zum 02.02.2024 in Zimmer 1.04 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern, während der Dienststunden
| montags | 08.00 - 12.00 Uhr |
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| dienstags | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 18.00 Uhr |
| mittwochs | 08.00 - 12.00 Uhr |
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| donnerstags | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 15.30 Uhr |
| freitags | 08.00 - 12.00 Uhr |
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zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird sie in Zimmer 1.14 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern bis zum Ende des festgelegten Konsolidierungszeitraums zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.