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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden

Ab 01.01.2025 gilt das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Alle vor dem 01.01.2025 erlassenen Einheitswerte, Grundsteuermessbescheide und Bescheide über Zerlegung des Grundsteuermessbetrages sind Kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben und bilden für die Berechnung der Grundsteuer keine Grundlage mehr.

Die durch das Finanzamt übermittelten neuen Daten über den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag, gültig ab 01.01.2025, sind künftig Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer.

Derzeit werden die Daten des Finanzamtes in das EDV-System eingespielt. Da dies noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist, werden zunächst noch keine neuen Grundsteuerbescheide bekanntgegeben. Der bis dato bekannte erste Fälligkeitstermin 15.02. wird in diesem Jahr nicht verwirklicht.

Mit Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide werden die Grundsteuern fällig gestellt, siehe Fälligkeit auf dem Grundsteuerbescheid.

Es ist jedoch möglich die Grundsteuern am 15.02. wie bisher unter Vorbehalt als „Abschlag“ zu zahlen. Anzugeben ist dabei dringend das Kassenkonto.

Wenn die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits erklärt wurde und Sie auch mit dem Veranlagungsjahr steuerpflichtig bleiben, gilt das SEPA-Lastschriftverfahren fort und bedarf keiner neuen Erklärung.

Ausnahmen bilden die Gemeinden Borxleben und Gehofen

Alle Steuerpflichtigen der Gemeinden Borxleben und Gehofen erhalten aufgrund einer Softwareumstellung neue SEPA-Mandate.

Bitte beachten Sie, dass durch diese Umstellung bereits vorhandene SEPA-Mandate neu erteilt werden müssen.

Artern, den 07.01.2025

Blümel

Bürgermeister

Bei Einzahlungen nutzen Sie bitte folgendes Konto der jeweiligen Gemeinde:

für die Gemeinde Borxleben:

Kyffhäusersparkasse

IBAN: DE90 8205 5000 3400 0080 19

BIC: HELADEF1KYF

für die Gemeinde Gehofen:

Kyffhäusersparkasse

IBAN: DE34 8205 5000 3400 0164 96

BIC: HELADEF1KYF

für die Gemeinde Kalbsrieth:

Kyffhäusersparkasse

IBAN: DE22 8205 5000 3400 0165 18

BIC: HELADEF1KYF

für die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth:

Kyffhäusersparkasse

IBAN: DE39 8205 5000 3000 0051 87

BIC: HELADEF1KYF

für die Gemeinde Reinsdorf:

Kyffhäusersparkasse

IBAN: DE32 8205 5000 3400 0155 62

BIC: HELADEF1KYF