Die Jagdgenossenschaft Heygendorf hat in ihrer Versammlung vom 30.12.2024 nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Jagdgenossen oder deren Vertreter können in das angefertigte Versammlungsprotokoll bei Jagdvorsteher B.Winkler, Straße der Einheit 48, 06556 Artern/Heygendorf nach Vereinbarung Einsicht nehmen.
Beschluss 1:
Die Jagdgenossenschaft beschließt, dass der Jagdpachtreinertrag des Jahres 2021/2022 nicht an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ausgeschüttet wird.
Beschluss 2:
Die Jagdgenossenschaft beschließt, dass der Jagdpachtreinertrag des Jahres 2021/2022 der allgemeinen, nicht zweckgebundenen Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird.
Beschluss 3:
Die Jagdgenossenschaft beschließt, dass der Jagdpachtreinertrag des Jahres 2022/2023 nicht an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ausgeschüttet wird.
Beschluss 4:
Die Jagdgenossenschaft beschließt, dass der Jagdpachtreinertrag des Jahres 2022/2023 der allgemeinen, nicht zweckgebundenen Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird.
Beschluss 5:
Die Jagdgenossenschaft beschließt, dass der Jagdpachtreinertrag des Jahres 2023/2024 nicht an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ausgeschüttet wird.
Beschluss 6:
Die Jagdgenossenschaft beschließt, dass der Jagdpachtreinertrag des Jahres 2023/2024 der allgemeinen, nicht zweckgebundenen Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird.
Durch die Beschlüsse 1 - 6 wird der Anspruch der Jagdgenossen, die den Beschlüssen nicht zugestimmt haben, auf Auszahlung Ihres Anteils am Reinertrag nach §10 Abs. 3 BJG nicht berührt. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach der Bekanntmachung der Beschlußfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Ansprechpartner ist Jagdvorsteher Bernd Winkler, Straße der Einheit 48, 06556 Artern/Heygendorf.
B. Winkler
Jagdvorsteher