Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 34. Sitzung am 25.09.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.
Beschluss-Nr. 0271-09/2023
Bestätigung der Niederschrift der Stadtratssitzung, öffentlicher Teil vom 10.07.2023
Der Stadtrat bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2023 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.
Beschluss-Nr. 0272-09/2023
Diskussion und Beschluss:
Rückübertragung
Turnhalle Str. der Jugend vom Landkreis an die Stadt
Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, der Rückübertragung der Schulsporthalle in der Straße der Jugend in Artern vom Landkreis Kyffhäuserkreis an die Stadt Artern gemäß Thüringer Schulfinanzierungsgesetz zuzustimmen.
Beschluss-Nr. 0273-09/2023
Diskussion und Beschluss:
Erste Änderung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Artern (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 04.07.2023
Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt die Erste Änderung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Artern (Sondernutzungsgebührensatzung) in den Punkten 2.1., 2.2., 2.3., 13.4. und 13.5. wie folgt:
| 2.1. | Hinweisschilder, Pfosten, Masten bis 0,40 m² | 30,00 € x Stück x Jahr |
| 2.2. | Hinweisschilder, Pfosten, Masten über 0,40 m² sowie Werbeschilder | 40,00 € x Stück x Jahr |
| 2.3. | Pfosten oder Masten außerhalb einer Nutzung nach 2.1. oder 2.2. | 30,00 € x Stück x Jahr |
| 13.4. | Plakatierung an Lichtmasten, mit Ausnahme von bis zu 40 an den Masten vorder- und rückseitig angebrachten Plakatpaaren (insgesamt 80 Plakate), die von Parteien längstens sechs Wochen vor und eine Woche nach den Wahlen zur Wahlwerbung aufgehängt werden, je Wahlplakat | 1,50 € x Stück x Woche |
| 13.5. | Informationsstände, für kirchliche, gemeinnützige oder kulturelle Veranstaltungen, die im überwiegenden Interesse der Stadt Artern liegen, kann die Gebühr um 50 % ermäßigt werden | 4,00 € x Stück x Tage |
Eilbeschluss vom 22.08.2023
Überplanmäßige Ausgabe in Bezug auf die Zahlung der Abschläge für Elektroengergie im Soleschwimmbad für das Haushaltsjahr 2023
Der Bürgermeister der Stadt Artern beschließt per Eilbeschluss die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 38.919,13 €, vor dem Hintergrund, der mit Schreiben vom 11.08.2023 durch die envia Mitteldeutsche Energie AG festgesetzen Zahlung der entsprechenden Abschläge für Elektroenergie im Soleschwimmbad für das Haushaltsjahr 2023. Der Stadtrat der Stadt Artern wird in seiner nächsten Sitzung am 25.09.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt.