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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BORXLEBEN

Der nachfolgend bekannt gemachten Haushaltssatzung der Gemeinde Borxleben für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 09.11.2023 der Eingang bestätigt und eine sofortige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“.

Borxleben, den 09.11.2023

Franke

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Borxleben für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinde Borxleben nachfolgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan (einschließlich Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

412.753,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

50.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Flächen (A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

402 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 68.700,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 20 von Hundert der Ausgaben des Gesamthaushaltes festgesetzt. Für nicht veranschlagte und unabweisbare Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 ThürKO i. V. m. § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO auf 10 von Hundert der jeweiligen Ausgaben des Gesamthaushaltes festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Borxleben, den 09.11.2023

Gemeinde Borxleben

Franke, Bürgermeister  —  (Siegel)

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Borxleben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2023 sowie der Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen sind im Zeitraum vom 17.11.2023 bis zum 01.12.2023 in Zimmer 1.04 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern, während der Dienststunden

montags

08.00 - 12.00 Uhr

dienstags

08.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

08.00 - 12.00 Uhr

donnerstags

08.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 15.30 Uhr

freitags

08.00 - 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2023 sowie der Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres in Zimmer 1.14 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.