Der vom Gemeinderat der Gemeinde Borxleben am 30.04.2024 beschlossenen 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für 2024 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 16.07.2024 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“.
Borxleben, den 25.07.2024
Franke
Bürgermeister
Die öffentliche Auslegung der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Borxleben für das Jahr 2024 beginnt mit der heutigen Bekanntgabe. Sie ist im Zeitraum vom 19.08.2024 bis zum 06.09.2024 in Zimmer 1.04 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern, während der Dienststunden
| montags | 08.00 - 12.00 Uhr |
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| dienstags | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 18.00 Uhr |
| mittwochs | 08.00 - 12.00 Uhr |
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| donnerstags | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 15.30 Uhr |
| freitags | 08.00 - 12.00 Uhr |
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zur Einsichtnahme ausgelegt.
Darüber hinaus wird sie in Zimmer 1.14 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern bis zum Ende des festgelegten Konsolidierungszeitraums zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.