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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth

Der nachfolgend bekannt gemachten Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 17.12.2025 die Eingangsbestätigung erteilt und eine sofortige Bekanntmachung zugelassen.

Die Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“.

Mönchpfiffel-Nikolausrieth, den 18.12.2025

Schlegel

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth

im Kyffhäuserkreis

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth nachfolgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan (einschließlich Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

558.990 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

186.562 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 238.000 € festgesetzt.

§ 4

nicht belegt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 93.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 20 von Hundert der Ausgaben des Gesamthaushaltes festgesetzt. Für nicht veranschlagte und unabweisbare In- vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 ThürKO i. V. m. § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO auf 10 von Hundert der jeweiligen Ausgaben des Gesamthaushaltes festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Mönchpfiffel-Nikolausrieth, den 18.12.2025

Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth

Schlegel

Bürgermeister  —  (Dienstsiegel)

nachrichtlich:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden laut Hebesatz-Satzung vom 13.01.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A)

286 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

357 v. H.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2025 sowie der Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen sind im Zeitraum vom 19.12.2025 bis zum 20.01.2026 in Zimmer 1.04 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern, während der Dienststunden

montags

08.00 - 12.00 Uhr

dienstags

08.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

08.00 - 12.00 Uhr

donnerstags

08.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 15.30 Uhr

freitags

08.00 - 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2025 sowie der Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres in Zimmer 1.14 der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3 in 06556 Artern zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.