In der
| Gemeinde | Gehofen | ||
| Gemarkung | Gehofen | Flur 1 | Flurstück 152/12 |
wurde eine Grenzwiederherstellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
| Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten | |
| vom 25.10.2024 bis 25.11.2024 |
| in der Zeit | |
| von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| in den Räumen der | |
| Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Straße der Einheit 27, 99610 Sömmerda |
| eingesehen werden. | |
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Straße der Einheit 27, 99610 Sömmerda schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Sömmerda, 01.10.2024
H. Wyrfel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur