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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis

Bürgerbegehren zur entgeltfreien Nutzung des städtischen Soleschwimmbades für alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren

Sind Sie dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren das Schwimmbad kostenlos nutzen dürfen?

Mit diesem Bürgerbegehren soll der § 2 der „Satzung über die Festsetzung der Eintrittspreise und die Erhebung von Gebühren für das Soleschwimmbad Artern“ dahingehend geändert werden, dass die Eintrittspreise für Tages-, Zehner- und Saisonkarten für „Kinder von 6 bis unter 16 Jahren“ entfallen.

Die Mindereinnahmen in Höhe von ca. 6.500 € können aus den prognostizierten Mehreinnahmen infolge der Umsetzung der Grundsteuerreform ab 1.1.2025 gedeckt werden.

Begründung

Eine repräsentative Forsa-Studie aus dem Jahr 2022, die von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) in Auftrag gegeben wurde, hatte ergeben, dass sich die Zahl der Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren, die nicht schwimmen können, innerhalb von fünf Jahren verdoppelt hatte. Somit konnte jedes fünfte Kind nicht schwimmen. Weitere 23 Prozent schwimmen unsicher. Nur rund die Hälfte der Grundschülerinnen und -schüler kann sicher schwimmen. Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit, Kindern den Zugang zu Schwimmbädern zu erleichtern, um ihre Schwimmfähigkeit zu fördern.

Schwimmen lernen ist lebenswichtig. Und wer es als Kind nicht lernt, lernt es auch später nicht mehr. Durch den entgeltfreien Eintritt ins Schwimmbad sollen die Kinder animiert werden, durch einen regelmäßigen Schwimmbadbesuch mehr Interesse daran zu haben, das Schwimmen zu erlernen. Der kostenfreie Eintritt leistet somit einen direkten Beitrag dazu, die Schwimmkompetenz zu erhöhen, was sowohl die persönliche Sicherheit als auch die Unfallprävention nachhaltig verbessert.

Der Anschaffungsaufwand für Dauerkarten, sprich die Kosten für Passbilder und die Einschränkung durch die städtischen Öffnungszeiten, wird wegfallen. Darüber hinaus trägt diese Maßnahme zur Chancengleichheit bei, indem finanzielle Barrieren abgebaut werden und Kindern aus verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Hintergründen der Zugang zum Schwimmbad erleichtert wird. Dies unterstützt konkret das Anliegen, die Nutzung des Schwimmbads für alle Kinder zu ermöglichen, unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund.

Die Maßnahme fördert nicht nur die soziale Integration, sondern belebt auch die Gemeinschaft und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl. Kinder erhalten durch den freien Eintritt eine wertvolle Möglichkeit zur Entspannung und zum Stressabbau, was wiederum ihr seelisches Gleichgewicht unterstützt. Diese soziale Komponente stärkt das Schwimmbad als wichtigen Ort der Gemeinschaft und Integration.

Auch für Familien stellt der freie Eintritt eine Entlastung dar, da er den Zugang zu Freizeitmöglichkeiten ohne zusätzliche Kosten ermöglicht. Dies macht das Schwimmbad zu einem niedrigschwelligen Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, wovon auch die Familien insgesamt profitieren.

Wer das Arterner Soleschwimmbad regelmäßig besucht, konnte feststellen, dass oft sehr wenige Besucher im Bad sind. Kinder sind aber von Grund auf Wasserratten. Bei freiem Eintritt werden mehr Kinder in das Schwimmbad gehen. Wo mehr Kinder ins Schwimmbad gehen, gehen bei den Grundschülern auch mehr Eltern mit ins Schwimmbad. Die Attraktivität des Schwimmbads wird dadurch gesteigert, was langfristig zu einer höheren Besucherzahl beiträgt.

Ein gut gefülltes Schwimmbad präsentiert sich als attraktiver und zieht weitere Besucher an. Langfristig ist deshalb damit zu rechnen, dass die Mindereinnahmen durch den Wegfall des Eintritts für Kinder unter 16 Jahren in wenigen Jahren durch die Mehreinnahmen bei steigenden Besucherzahlen der erwachsenen Besucherinnen und Besucher übertroffen werden. Damit wird auch die langfristige Wirtschaftlichkeit des Schwimmbads gestärkt.

Nichts spricht stärker für die Attraktivität eines Schwimmbades als viele Besucher. Lassen Sie uns gemeinsam etwas dafür tun. Und genießen Sie es, unser tolles Soleschwimmbad mit Ihren Kindern im nächsten Jahr dann noch öfter zu besuchen!

Vertrauensperson:

Rico Wottrich, Lindenstraße 5, 06556 Artern

Stellv. Vertrauensperson:

Tobias Lyson, Wasserstraße 23, 06556 Artern

Die viermonatige Frist zur Sammlung der Unterschriften beginnt am 01.01.2025.

Blümel

Bürgermeister