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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.12 „Industriegebiet Kyffhäuserhütte“ der Stadt Artern

Geltungsbereich der 5. Änderung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Industriegebiet Kyffhäuserhütte“ gefasst. Auf Grundlage dieses Stadtratsbeschlusses wurde das Änderungsverfahren eingeleitet.

Gem. § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und insbesondere über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Der Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Industriegebiet Kyffhäuserhütte“ wird im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Das Aufstellungsverfahren wird gem. §§ 2ff. BauGB in einem zweistufigen Regelverfahren mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsplans umfasst den gesamten Geltungsbereich 1 entsprechend des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans und liegt damit in folgenden Grenzen:

Im Norden:

Verlauf oberhalb der Paul-Reuß-Straße

Im Osten:

Verlauf des Schienennetzes der Bahnstrecke

Erfurt - Sangerhausen

Im Süden:

Gedachte Linie zwischen der südlichen

Paul-Reuß-Straße und der L 1172

Im Westen:

Verlauf der L 1172

Ziel der Planänderung ist die Anpassung der getroffenen Festsetzungen an die aktuellen katasterrechtlichen Verhältnisse sowie die Aufhebung der Festsetzung zur Mindestgrundstücksgröße für Baugrundstücke zur Sicherstellung von attraktiveren Vermarktungsbedingungen. Ferner wird aus betriebsbedingten Gründen für das westliche Baufeld GI 1b eine weitere Zufahrt von der Paul-Reuß-Straße aus festgesetzt.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs findet in Verbindung mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die Unterlagen zum Vorentwurf, mit Stand Februar 2024, bestehend aus

-

Planzeichnung (Teil A)

-

Textlichen Festsetzungen (Teil B)

-

Begründung sowie

-

Umweltbericht

können in der Zeit vom

26. Februar bis einschließlich 25. März 2024

auf der Internetseite der Stadt Artern unter www.artern.de; Rathaus- Amtliche Bekanntmachungen eigesehen werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen in der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3, Bauamt, Dachgeschoß, sofern auf die Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt, zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:

8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

-

Donnerstag:

8:00 bis 12:00 und 13.00 bis 15:00 Uhr

Freitag:

8:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen zu den Änderungsinhalten im Bauamt der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erläuterung der Planinhalte. Vorzugsweise sind die Stellungnahmen jedoch per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:

SRE@leg-thueringen.de

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Artern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Blümel

Bürgermeister