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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Gemeinde Kalbsrieth

Der nachfolgend bekannt gemachten Satzung der Gemeinde Kalbsrieth über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 07.01.2025 der Eingang bestätigt und eine sofortige Bekanntmachung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ist zugelassen. Die Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und den Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf“, Ausgabe 2 vom 14.02.2025

Kalbsrieth, 13.01.2025

Ludwig

Bürgermeister

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung)

der Gemeinde Kalbsrieth

vom 13.01.2025

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kalbsrieth in der Sitzung vom 19.12.2024 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Kalbsrieth wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für

land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 — 

315 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

425 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Kalbsrieth vom 02.08.2016 außer Kraft.

Kalbsrieth, 13.01.2025 — - Siegel -

U. Ludwig

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Artern geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.