Für die gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Artern mit den Ortsteilen Artern, Heygendorf, Schönfeld und Voigtstedt sowie den Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf exisistiert eine Ausschreibung für das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
In o.g. Schiedsbezirk sind die Ehrenämter der Schiedsfrau/des Schiedsmannes (Schiedsperson) und Stellvertreter neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätige Person wird vom Stadtrat und den jeweiligen Gemeinderäten für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines protokolierten Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbar-schaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld, Beleidigung, Sachbeschädigung, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung und Hausfriedensbruch.
Die Bewerber sollten Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich, unparteiisch und besonnen zu begegnen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
| Das Amt kann nicht bekleiden, | |
| 1. | wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; |
| 2. | eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter der Folge haben kann; |
| 3. | eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; |
| 4. | eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist, |
| 5. | wer bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat; |
| 6. | wer bei Beginn der Wahlperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat; |
| 7. | wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. |
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 27.03.2026 an die
| Stadtverwaltung Artern |
| -Ordnungsamt- |
| Brauereistraße 3, 06556 Artern |
Bei Fragen steht Ihnen Herr Uhlmann im Verwaltungsgebäude der Stadt Artern zur Verfügung.
Tel. 03466/325526, E-Mail: ordnungsamt@artern.de
Artern, den 04.02.2026
von Eye
Bürgermeister der Stadt Artern