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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des Gemeinderates Gehofen

Der Gemeinderat Gehofen hat in seiner 18. Sitzung am 27.02.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.

Beschluss-Nr. 0095-02/2023

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 13.10.2022, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung vom 13.10.2022 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.

Beschluss-Nr. 0100-02/2023

Vorbereitung Haushaltssatzung 2023 und notwendige Investionen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gehofen beschließt im Rahmen des Antrages zur Förderung von Dorferneuerung und -entwicklung vom 06.01.2023 beim TLLLR für die energetische Fassadensanierung am Kindergarten Sonnenblume das Vorhaben verbindlich mit einem Eigenanteil vom 12.393,26 € in den Haushaltsdplan 2023 aufzunehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben sind laut Kostenvoranschlag 82.621,71 €. Die mögliche Förderhöhe liegt demnach bei 85 % bzw. 70.228,45 €.

Beschluss-Nr. 0096-02/2023

Diskussion und Beschluss über ehrenamtliche Betreuung des Jugendclubs der Gemeinde Gehofen ab 01.04.2023

Der Gemeinderat Gehofen beschließt, die Betreuung des Jugendclubs der Gemeinde Gehofen ab dem 01.04.2023 durch eine Person in ehrenamtlicher Funktion zu organisieren. Für dieses Ehrenamt wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt.

Beschluss-Nr. 0097-02/2023

Diskussion und Beschluss zur Beteiligung am Projekt „Radverkehr verbindet die Hohe Schrecke“ sowie Übertragung der Koordinierung der Planung, Fördermittelmanagement, Umsetzung und Finanzierung auf den Projektträger Stadt Roßleben-Wiehe

Der Gemeinderat der Gemeinde Gehofen beschließt, sich am Projekt „Radverkehr verbindet die Hohe Schrecke“ zu beteiligen und den dafür notwendigen Eigenanteil gem. der beigefügten Anlage im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Die Koordinierung der Planung, das Fördermittelmanagement, die Umsetzung und Finanzierung wird auf den Projektträger Stadt Roßleben-Wiehe entsprechend der in der Anlage beigefügten Vereinbarung übertragen. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister die Vereinbarung zu unterzeichnen.