Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis

zur Aufstellung der 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Artern

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Artern östlich der Paul-Reuß-Straße, am Ostrand des Industriegebietes „Kyffhäuserhütte“, unweit nördlich des Bahnhofes Artern beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.

Geplant ist eine Bahn-Verladestation für Produkte aus dem Unstrut-Kieswerk Oldisleben zu errichten, um somit an bereits vorhandene Infrastrukturachsen anzuknüpfen und klimafreundlichere Transportketten aufzubauen. Die Verladung auf Waggons erfordert die Herstellung eines ca. 700 m langen Anschluss- und Rangiergleises, davon ca. 200 m unmittelbar neben dem vorhandenen Gleiskörper. Es handelt sich dort um eine ca. 3,8 ha große Grünlandfläche zwischen dem Industriegebiet und der Bahntrasse.

Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser Bahn-Verladestation ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Artern erforderlich, da in diesem für den Bereich eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt ist. Im Übrigen erfolgt die weitere Standortentwicklung nach Bahn- und BImSchG-Recht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.

Die Planunterlagen zum Vorentwurf der 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Artern, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung nebst Anlage werden vom 25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 auf der Internetseite der Stadt Artern unter der Adresse: https://www.artern.de zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Flur des Bauamtes der Stadt Artern, Brauereistraße 3, 06556 Artern, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:

Montag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: bauamt@artern.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Artern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

Blümel

Bürgermeister