Gemäß § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 hat die Gemeinde Borxleben, als hochwassergefährdetes Gebiet, einen Wasserwehrdienst einzurichten.
Die Gemeinde Borxleben hat entsprechend den örtlichen Verhältnissen die erforderlichen personellen und sachlichen Maßnahmen sowie die organisatorischen Vorkehrungen zur Abwehr von Wassergefahren durch Überschwemmungen oder andere Ereignisse im Gemeindegebiet zu schaffen, insbesondere Einsatzkräfte und technische Mittel bereitzustellen.
In der Gemeinde Borxleben wird der Wasserwehrdienst, geregelt im § 16 der Satzung der Gemeinde Borxleben über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst vom 25.09.2023, durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Borxleben wahrgenommen und organisiert.
Ungeachtet dessen ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dazu zählt ins-besondere, dass sie die Nutzung ihrer Grundstücke den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anpassen, um die Schäden zu minimieren.
Organisationsplan
| 1. | Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte und Anlagen |
| 2. | Beschreibung und Bezeichnung gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich |
| 3. | Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter, geplante Kräfte sowie deren Einsatzbereitschaft |
| 4. | Art der Alarmierung |
| 5. | Sammelorte |
| 6. | Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte |
| 7. | Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel |
| 8. | Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel |
| 9. | Art und Weise der Nachrichtenübermittelung |
—
| 1. | Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte und Anlagen |
| Name / Bezeichnung | Einordnung | Gefährdung |
| Kyffhäuserbach (Gemarkung Borxleben | 2. Ordnung | Borxleben |
| Roßborngraben | 2. Ordnung | Borxleben |
—
| 2. | Bezeichnung und Beschreibung gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich |
Ortslage Borxleben
—
| 3. | Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter, geplante Kräfte sowie deren Einsatzbereitschaft |
| Funktion | Name | Örtl. Zuständigkeit | Erreichbarkeit |
| Bürgermeister | Herr Franke | Gemeindegebiet | 0152/27608816 |
| 1. Beigeordneter | Herr Haselhuhn | Gemeindegebiet | 0179/5469708 |
| Ortsbrandmeister | Herr Franke | Gemeindegebiet | 0162/2887341 |
| stellvertretende Ortsbrandmeisterin | Frau Aleithe | Gemeindegebiet | 03466/31310 |
—
| 4. | Alarmierungsart |
Die Alarmierung erfolgt über die Rettungsleitstelle Nordhausen an die örtliche Feuerwehr über Sirene, Funkmeldeempfänger und Handyalarmierung. Die Feuerwehr informiert telefonisch den Bürgermeister oder Vertreter im Amt. Bei Bedarf erfolgt die weitere Alarmierung von Bauhof und Mitarbeiter der Gemeinde per Telefon bzw. SMS. Weitere Kräfte und Mittel werden nach Bedarf per Telefon oder über die Leitstelle Nordhausen hinzugezogen.
—
| 5. | Sammelorte |
Sammelorte sind:
Gemeindesaal
Ortsstraße 49, 06556 Borxleben
Sportanlage
Ortsstraße, 06556 Borxleben
—
| 6. | Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte |
Über eine Ablösung und Versorgung entscheidet der örtliche Einsatzleiter und leitet die dafür erforderlichen Maßnahmen ein.
—
| 7. | Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel |
Lagerorte sind das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Borxleben.
—
| 8. | Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel |
| Gerätehaus | |
| - | Sandsäcke |
| - | Handwerkzeuge |
| - | Fahrzeugtechnik (KLF-Th) |
| Bauhof | |
| - | Handwerkzeuge |
| - | Fahrzeugtechnik (Unimog) |
—
| 9. | Art und Weise der Nachrichtenübermittelung |
Die Nachrichtenübermittlung erfolgt über Digitalfunk (TMO, DMO) und 4-Meter-Funkgeräte der Feuerwehren und Handy. Die Bevölkerung wird informiert über Sirene und gegebenenfalls durch Funk (Radio) und Fernsehen.
Borxleben, 06.03.2924
gez. Franke
Bürgermeister