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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Gemeinde Reinsdorf

Organisationsplan

der Gemeinde Reinsdorf

für die Kräfte des Wasserwehrdienstes

Gemäß § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 hat die Gemeinde Reinsdorf, als hochwassergefährdetes Gebiet, einen Wasserwehrdienst einzurichten.

Die Gemeinde Reinsdorf hat entsprechend den örtlichen Verhältnissen die erforderlichen personellen und sachlichen Maßnahmen sowie die organisatorischen Vorkehrungen zur Abwehr von Wassergefahren durch Überschwemmungen oder andere Ereignisse im Gemeindegebiet zu schaffen, insbesondere Einsatzkräfte und technische Mittel bereitzustellen.

In der Gemeinde Reinsdorf wird der Wasserwehrdienst, geregelt im § 16 der Satzung der Gemeinde Reinsdorf über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst vom 28.11.2023, durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Reinsdorf wahrgenommen und organisiert.

Ungeachtet dessen ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dazu zählt ins-besondere, dass sie die Nutzung ihrer Grundstücke den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anpassen, um die Schäden zu minimieren.

Organisationsplan

1.

Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte und Anlagen

2.

Beschreibung und Bezeichnung gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich

3.

Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter, geplante Kräfte sowie deren Einsatzbereitschaft

4.

Art der Alarmierung

5.

Sammelorte

6.

Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte

7.

Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel

8.

Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

9.

Art und Weise der Nachrichtenübermittelung

 — 

1.

Beschreibung und Bezeichnung

der Deich- und Flussabschnitte und Anlagen

 — 

2.

Bezeichnung und Beschreibung

gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich

Ortslage Reinsdorf

 — 

3.

Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter,

geplante Kräfte sowie deren Einsatzbereitschaft

 — 

4.

Alarmierungsart

Die Alarmierung erfolgt über die Rettungsleitstelle Nordhausen an die örtliche Feuerwehr über Sirene, Funkmeldeempfänger und Handyalarmierung. Die Feuerwehr informiert telefonisch den Bürgermeister oder Vertreter im Amt. Bei Bedarf erfolgt die weitere Alarmierung von Bauhof und Mitarbeiter der Gemeinde per Telefon bzw. SMS. Weitere Kräfte und Mittel werden nach Bedarf per Telefon oder über die Leitstelle Nordhausen hinzugezogen.

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5.

Sammelorte

Sammelorte sind:

Feuerwehrgerätehaus Reinsdorf

Hauptstraße 89, Reinsdorf

Bürgerhaus Reisdorf

Hauptstraße 98, Reinsdorf

Sportanlage Reinsdorf

Gänseried 1, Reinsdorf

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6.

Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte

Über eine Ablösung und Versorgung entscheidet der örtliche Einsatzleiter und leitet die dafür erforderlichen Maßnahmen ein.

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7.

Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel

Lagerorte sind das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Reinsdorf.

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8.

Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

Gerätehaus

-

Sandsäcke

-

Pumpe TP 4

-

Notstromaggregat (3kV)

-

Beleuchtungssatz

-

Handwerkzeuge

-

Fahrzeugtechnik (TSF-W)

Bauhof

-

Handwerkzeuge

-

Fahrzeugtechnik (Multicar)

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9.

Art und Weise der Nachrichtenübermittelung

Die Nachrichtenübermittlung erfolgt über Digitalfunk (TMO, DMO) und 4-Meter-Funkgeräte der Feuerwehren und Handy. Die Bevölkerung wird informiert über Sirene, Lautsprecherdurchsagen und gegebenenfalls durch Funk (Radio) und Fernsehen.

Reinsdorf, 27.02.2024

gez. Olaf Schmidt

Bürgermeister