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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis

1.

Am 27. April 2025 findet die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Artern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.

Die Stadt Artern bildet 6 Stimmbezirke.

Die Wahlräume befinden sich im

Stimmbezirk 1 Bürgerhaus, Einbecker Straße 8, barrierefrei

Am Eilertsberg

Lindenstraße

Am Königsstuhl

Luisenstraße

August-Bebel-Straße

Mittelfeld

Einbecker Straße

Novalisstraße

Franz-Schubert-Straße

Pestalozziplatz

Friedrich-Fröbel-Straße

Rosa-Luxemburg-Straße

Gebrüder-Engelhardt-Straße

Rosenweg

Goetheplatz

Sankt-Veits-Straße

Goldene Aue

Schillerstraße

Gräfin-Sara-Straße

Schwedenstraße

Heinrich-Hoffmann-von-

Steile Hohle

Fallersleben-Straße

Hans-Christian-Göthe-Straße

Weinberg

Hermann-Franke-Straße

Weinbergstraße

Karl-Liebknecht-Straße

Zum Gerichtsrain

Lange Hohle

Stimmbezirk 2 Oberer Hof, Ritterstraße 8d, barrierefrei

An der Promenade

Leipziger Straße

Bergstraße

Neue Straße

Borlachweg

Nordstraße

Brauereistraße

Querfurter Straße

Breite Gasse

Querstraße

Dunkle Straße

Ritterstraße

Gabelstraße

Rudolf-Breitscheid-Straße

Gerade Straße

Saline

Geschwister-Scholl-Platz

Salinestraße

Glinz

Salzdamm

Grabenstraße

Schenkstraße

Gustav-Adolf-Straße

Solsteg

Helmfeld

Straße der Jugend

Helmweg

Tränkestraße

Hüttenstraße

Untere-Rudolf-Breitscheid-Straße

Kleine Weide

Wertherstraße

Krumme Straße

Zum Bahnhof

Stimmbezirk 3 Turnhalle Sangerhäuser Straße,

Sangerhäuser Straße 23, barrierefrei

Alte Poststraße

Nordhäuser Straße

Am Solgraben

Puschkinstraße

Am Westbahnhof

Reinsdorfer Straße

Ankerallee

Sangerhäuser Straße

Das Untere Talfeld

Schafgasse

Dorfstraße (Kachstedt)

Schloßstraße

Fräuleinstraße

Schönfelder Straße

Harzstraße

Sumpf

Herrenstraße

Sündergasse

Hinterm Rathaus

Talstraße

Johannisstraße

Thomas-Müntzer-Straße

Karl-Hühnerbein-Straße

Unstrutstraße

Lerchenweg

Voigtstedter Straße

Magdalenenstraße

Wasserstraße

Marien-Kirchstraße

Weide

Markt

Weststraße

Mühlwerder

Stimmbezirk 4 Schönfeld, Dorfgemeinschaftshaus, Schönfelder Harzstraße 2a, barrierefrei

Stimmbezirk 5 Heygendorf, Turnhalle, Kolonie 137c, barrierefrei

Stimmbezirk 6 Voigtstedt, Brunnenschenke, Alte Schenkstraße 8, barrierefrei

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands befindet sich in der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3, 06556 Artern, Beratungsraum, 2. OG.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 27. April 2025, um 18:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstands durchführen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 27. April 2025 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 28.04.2025 um 08:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Artern, 06556 Artern, Brauereistraße 3, Beratungsraum, Dachgeschoss fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

gez. Uhlmann

Wahlleiter