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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 4/2025
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
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Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes in der Gemarkung Schönfeld

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt S. 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: März 2025

Dauer: Frühjahr 2025

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Sondershausen, 28.02.2025

gez. Wulfing

Leiter des Finanzamts — - Siegel -